Wer Langwaffen, Kurzwaffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Waffen sicher in einem Waffenschrank verstaut sind und um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können.
ACHTUNG: Ab dem 6. Juli 2017 gibt es eine neue Verordnung zur Aufbewahrung von Waffen in Deutschland.
Diese neue Regelung besagt, dass Waffen in einem Behältnis mindestens mit der Sicherheitsstufe 0 aufbewahrt werden müssen.
Unter 200 kg - Es ist gestattet eine unbeschränkte Zahl an Langwaffen inklusive Munition und maximal 5 Kurzwaffen inklusive Munition zu lagern.
Über 200 kg - Es ist gestattet eine unbeschränkte Zahl an Langwaffen inklusive Munition und maximal 10 Kurzwaffen inklusive Munition zu lagern.
Bei Behältnissen mit der Sicherheitsstufe 1 ist es gestattet eine unbeschränkte Anzahl an Lang- und Kurzwaffen inklusive Munition zu lagern.
Langwaffen, Kurzwaffen oder Munition, muss unbedingt in einem sicheren Tresor oder Waffenschrank aufbewahrt werden. Im Österreichischen Waffengesetz, unter § 16b steht:
„Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren. Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, durch Verordnung nähere Bestimmungen über die Anforderungen an eine sichere Verwahrung zu erlassen, sodass Waffen und Munition in zumutbarer Weise vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind.“
ACHTUNG!
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Waffen auf keinen Fall in die Hände von unbefugten gelangt.
Zum Thema Tresor gibt es viel zu sagen. Unter den unten angeführten Links finden Sie eine Menge Information über Tipps zum Tresorkauf, den richtigen Standort, die passende Größe, Feuerschutz, Schlossarten etc.
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